Fischen im Altausseer See

Altaussee, Steiermark, Österreich
  • für jedes Wetter geeignet
  • für Kinder geeignet (jedes Alter)

Der Altausseer See - ein Stillgewässer mit Trinkwasser-Qualität und 214 ha Seefläche inmitten der Bergwelt des Salzkammergutes!

Ein Paradies zum Ufer- und Schleppfischen auf Seeforellen, Saiblinge, Aitel, Aalrutten und Barsche.

Lizenzbedingungen:

  • Die Ausübung der Sportfischerei am Altausseer See ist nur mit einer gültigen Fischereilizenz möglich. Die gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb einer Fischereilizenz ist der Besitz eines Fischerbüchels oder einer Fischergästekarte des Landes Steiermark.
  • Kinder in Begleitung und Jugendliche können zu den angegebenen Preisen ausschließlich vom Ufer aus fischen. Zuwiderhandeln und Missbrauch führen zum Verfall der Lizenz. Jugendlichen und Kindern bis zum 16. Lebensjahr die auf Barsche fischen, bezahlt die Fischervereinigung Altaussee pro Stück abgelieferten Barsch 0,07 Euro.
  • Fischbestand: Seesaibling, Seeforelle, Barsche, Aitel, Aalrutten, Koppen und Pfrillen (Elritzen).
  • Die Fischerkarte berechtigt zum Fischfang mit Schleppzeug oder Angelrute mit ausschließlich einer Schnur bzw. nur einem Haken. Wobei nur Schonhaken verwendet werden dürfen.
  • Zugelassene Köder: Naturköder, einfache Blinker, Nass- und Trockenfliegen mit Schonhaken. Drillingshaken sind nur an Blinkern gestattet. Werden Köderfische verwendet, sind nur solche aus dem Altausseer See zugelassen. Fremde Fische dürfen nicht in den See gelangen.
  • Verboten sind sämtliche künstliche Köder, insbesondere Wobbler, Twister, Paternoster, Spinnfluten, sowie sämtliche Systeme. Die Verwendung von Echoloten, sowie Zupfen oder Tunken und Lockmittel jeglicher Form und Art ist strengstens verboten. Bei Verstoß ist der sofortige Verfall der Lizenz auf Dauer und eine Geldbuße von 75,- Euro die Folge.
  • Pro Tag dürfen drei Stück massige Edelfische (Saiblinge über 35 cm und Forelle über 50 cm) behalten werden. Der Weiterverkauf der Beute ist strengstens verboten. Ist die Tagesfangquote erreicht, so ist das Fischen auf Edelfische einzustellen. Nur auf Aitel und Barsche darf weitergefischt werden.
  • Die Sportfischerei hat waidgerecht zu erfolgen. Künstliche Köder, insbesondere Wobbler, Twister, Paternoster, Spinnfluten, sowie sämtliche Systeme sind verboten.
  • Untermassige Edelfische (Saiblinge unter 35 cm und Forellen unter 50 cm) müssen schonend vom Haken befreit und unverzüglich in den See zurückgesetzt werden. Ist ein Zurücksetzen eines untermassigen Edelfisches wegen zu großer Verletzung nicht möglich, ist dieser waidgerecht zu töten. Barsche sind in jedem Fall zu töten.
  • Die Fischereilizenz berechtigt ausschließlich zum Fischfang im Altausseer See - nicht zum Fischgang in sämtlichen Bächen sowie der Traun.
  • Folgende Sperrgebiete sind einzuhalten:
    Seeklause zwischen Abschwemmsperre bis zur Seeklausbrücke ganzjährig.
  • Die Sportfischer sind verpflichtet die Fischerlizenzen mitzuführen. Den Kontrollorganen der Fischervereinigung, kenntlich durch die ovale Plakette des Landes Steiermark, oder im Besitz einer Vollmacht der Fischereivereinigung und den Organen der Exekutive ist Folge zu leisten. Auf Verlangen ist die gültige Lizenz vorzuweisen. Die benutzten Fanggeräte, Fahrzeuge, Boote, Rucksäcke und sonstigen Behältnisse sind ohne Widerspruch kontrollieren zu lassen.
  • Zu den von der Berufsfischerei ausgelegten Fanggeräten, die durch Schwimmer gekennzeichnet sind, ist ein Mindestabstand von 50 Meter einzuhalten. Angerichteter Schaden ist sofort anzuzeigen und zu ersetzen.
  • Nichtbeachtung oder Übertretung der Vorschriften zieht ungeachtet sonstiger verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Folgen eine an die Fischereivereinigung Altaussee zu zahlende Geldbuße von 75,- Euro, den Einzug und Verfall der Fischerkarte, sowie ein unbefristetes Fischwasserverbot nach sich.



Inkludierte Leistung: Nur Barzahlung möglich!

Lizenzen werden bei Frau Karin Pürcher gegen Barzahlung der entsprechenden Gebühr zu folgenden Zeiten ausgestellt:
Montag bis Samstag: 07:00 bis 09:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr
Sonntag: 07:00 bis 10:00 Uhr

 
Gefischt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.

Parken
  • Parkplätze: 50
  • Behinderten-Parkplätze: 3
Parkgebühren

Ganzjährig! Die genauen Parkgebühren sind beim jeweiligen Automaten angeführt. Inhaberinnen/inhaber eines Parkausweises für Behinderte, sind auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen von der Gebührenpflicht befreit. Der Ausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug anzubringen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Routenplaner für individuelle Anreise
  • Sonstige Freizeit-Sportarten: Fischen
Allgemeine Preisinformation

Schlepperkarte für Erwachsene (ab 16 Jahre)
Saison: € 300,00
Monat: € 220,00
Woche: € 115,00
Tag: € 25,00

Uferkarte für Jugendliche (14 bis 16 Jahre)
Saison: € 75,00
Monat: € 50,00
Woche: € 20,00
Tag: € 8,00

Uferkarte für Jugendliche (bis 14 Jahre)
Saison: € 30,00
Monat: € 20,00
Woche: € 7,50
Tag: € 3,00

Zahlungs-Möglichkeiten
Sonstige Zahlungsmöglichkeiten
Barzahlung
  • Für jedes Wetter geeignet
  • Für Kinder geeignet (jedes Alter)
  • Für Jugendliche geeignet
  • Für Senioren geeignet
  • Für Alleinreisende geeignet
  • Mit Freunden geeignet
  • Zu zweit geeignet
  • Mit Kind geeignet
Saison
  • Sommer

Für Informationen beim Kontakt anfragen.

Kontakt & Service


Fischen im Altausseer See
Fischerndorf 20
8992 Altaussee

Telefon +43 3622 718 - 84

Ansprechperson
Frau Karin Pürcher
Fischen im Altausseer See
Fischerndorf 20
8992 Altaussee

Telefon +43 3622 718 - 84

Rechtliche Kontaktdaten

Fischervereinigung Altaussee
Karin Pürcher
AT-8992 Altaussee

Wir sprechen folgende Sprachen

Deutsch

powered by TOURDATA